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Sternenfee
03.03.2005, 17:35
Größter Kinderschänder-Prozess in Frankreich

Ungeheuerliche Vorwürfe richten sich gegen 66 Angeklagte aus einer ärmlichen Vorstadt von Angers. Auch die Justiz hat Probleme.

Ein außergewöhnlich schwerer Fall von Kindesmissbrauch wird vor dem Geschworenengericht der westfranzösischen Stadt Angers verhandelt: 66 Angeklagte, darunter 27 Frauen, müssen sich ab Dienstag wegen Vergewaltigung von Minderjährigen, Zuhälterei, Kindesmissbrauchs sowie Beihilfe dazu verantworten. Die Staatsanwaltschaft zählte 45 Opfer, das jüngste davon nur sechs Monate alt. Die Verbrechen trugen sich von Juni 1999 bis Februar 2002 zu.
«Meines Wissens gab es in Frankreich noch niemals einen Kriminalfall von diesem Ausmaß», sagte einer der Verteidiger, Pascal Rouiller.

Die Kinder wurden von ihren eigenen Eltern missbraucht oder Fremden gegen Zahlung eines kleinen Geldbetrags oder eines Lebensmittelpakets überlassen. Von den 66 Angeklagten sind 39 wegen Vergewaltigung von Minderjährigen unter 15 Jahren und schwerer Zuhälterei angeklagt. Ihnen drohen 30 Jahre Haft. Die anderen stehen unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Mitwisserschaft vor Gericht. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft.



Benachteiligtes Milieu

Fast alle Angeklagten kommen aus schlechten sozialen Verhältnissen und lebten von Sozialhilfe. «Meine Mandanten stammen aus einem sehr benachteiligten Milieu, die meisten können nicht lesen, und es ist sehr schwer, sie dazu zu bringen, auf ihre Akte zu reagieren», sagte Anwalt Rouiller.

Alle 66 Angeklagten und 45 Opfer stammen aus über Generationen heruntergekommenen Kleinbürgerfamilien, alle wurden von Sozialdiensten betreut. Zentral ist daher in den Medien auch die Frage nach deren Versagen. Er verstehe nicht, wie es sein könne, dass keinem Mitarbeiter der medizinisch-sozialen Dienste etwas aufgefallen sei, sagt der Anwalt.

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen eine 16-Jährige, die im November 2000 den Freund ihrer Mutter und dessen Bruder wegen Vergewaltigung anzeigte. Beide Männer waren bereits einschlägig vorbestraft. Bei ihren Nachforschungen stießen die Ermittler auf ein umfangreiches Netz von Kinderprostitution und Pädophilie.



Lob der Beweisaufnahme

Für den auf vier Monate angelegten Prozess wurde am Justizpalast von Angers eigens ein 760 Quadratmeter großer Saal angebaut. Die sorgfältig ausgewählten neun Geschworenen und acht Ersatzgeschworenen werden während des Verfahrens psychologisch betreut. Ob Öffentlichkeit und Presse ganz oder teilweise von dem Prozess ausgeschlossen werden, wollte das Gericht zu Beginn der Anhörungen entscheiden. Den Kindern bleibt ein Auftritt im Gerichtssaal erspart. Ihre Aussagen wurden im Zuge der Ermittlungen von der Polizei gefilmt, sie werden auf einem Bildschirm vorgeführt.

Einig sind sich Anklage und Verteidigung darin, dass der Prozess gut vorbereitet wurde. «Die Beweisaufnahme war gut», sagt Anwalt Rouiller.

Das Verfahren habe nichts mit dem von Ermittlungspannen überschatteten Kinderschänderprozess von Outreau gemein, bei dem im Mai 2004 sieben Beschuldigte freigesprochen wurden, beteuern die Ermittler. In Outreau hatte ein Untersuchungsrichter entlastende oder widersprüchliche Aussagen im Zuge der Ermittlungen nicht hinreichend gewürdigt.



Keine Zweifel zugelassen

Offiziell hieß es, er sei dem emotionalen Potenzial seines ersten großen Falls nicht gewachsen gewesen. Inoffiziell waren sich jedoch alle Kritiker darin einig, dass es auch eine Frage der gesellschaftlichen Stimmungslage war, dass er aus politischer Korrektheit und zum Schutz besonders der kindlichen Opfer keine Zweifel an belastenen Aussagen zuließ. Im Kern basierte die Anklage neben den Angaben der Kinder vor allem auf dem Geständnis einer Hauptangeklagten.

Die Frau jedoch stellte sich als hochgradig psychotisch heraus, es zeigte sich, dass sie die vermeintlichen Opfer zu ihren ungeheuerlichen Vorwürfen gebracht hatte. Die Widersprüche in den Aussagen der Kinder wurden nie aufgeklärt. Schließlich widerrief und änderte die Frau ihre Aussage mehrfach, so dass am Ende nicht mehr zu klären war, ob irgendetwas an den Vorwürfen wahr war.



Klage der Medien

Die Medien spielten im Fall Outreau eine ähnliche Rolle wie der Chefermittler. Ihre lautstarke Gesellschaftskritik an der moralischen und sozialen Verrohung einer wachsenden Unterschicht basierte darauf, die Anklage gegen die stammelnden, schlecht gekleideten und unkultivierten Menschen auf der Anklagebank von vornherein für wahr zu nehmen. Diesmal geben sie sich betont objektiv, sie müssen jedoch mit ihrem Ausschluss rechnen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung glauben allerdings, dass einige während der Tat maskierte Mittäter noch nicht gefasst wurden. So hätten Opfer von einer tätowierten Frau berichtet, die nicht unter den Angeklagten sei. (nz)

Alle Rechte © 2005 NZ Netzeitung GmbH

http://www.netzeitung.de/ausland/328112.html
http://www.reuters.de/newsPackageArticle.jhtml?type=panoramaNews&storyID=683361&section=news

...es erschüttert mich und verletzt mich tief...

Anna
03.03.2005, 17:53
mich auch. Bin fast vom Hocker gekippt als ich das in den Nachrichten gehört habe.
Es ist grauenhaft.


Gruß

Anna